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   BayObLG, 17.10.1989 - BReg. 2 Z 118/89   

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BayObLG, 17.10.1989 - BReg. 2 Z 118/89 (https://dejure.org/1989,11869)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.1989 - BReg. 2 Z 118/89 (https://dejure.org/1989,11869)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - BReg. 2 Z 118/89 (https://dejure.org/1989,11869)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ist die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung grundsätzlich nicht geeignet, die Ablehnung eines Richters zu begründen (so auch BayObLG MDR 1986, S. 416 f.; MDR 1990, S. 343 f.; LG Tübingen MDR 1995, S. 960 ; Baumbach/Hartmann, aaO., § 42 Rdn. 50).
  • LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02

    Ablehnung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit; Besorgnis der Befangenheit;

    Unter diesen Umständen kann in der Ablehnung der Terminsverlegung kein vernünftiger Grund gesehen werden, an der Unparteilichkeit des RiSG Z. zu zweifeln, nicht zuletzt deshalb, weil es das Interesse an einer raschen und zügigen Verhandlungsabwicklung sowie an der Vermeidung unnötiger zusätzlicher Belastungen für alle Verfahrensbeteiligten gebietet, Terminsverlegungen möglichst zu vermeiden (vgl. BayObLG, MDR 1990, 343).
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